Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der KI-Macht-Lernen GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KI-Macht-Lernen GmbH, Frankenstraße 22, 71065 Sindelfingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 804697 (nachfolgend „Anbieter"), und den Nutzern der Lern-Apps und Dienste des Anbieters (nachfolgend zusammen „KIM-Suite").

(2) Es werden folgende Vertragstypen angeboten:

(3) Welche Bestimmungen für welchen Vertragstyp gelten, ist im jeweiligen Klauseltitel oder im Klauseltext kenntlich gemacht.

(4) Begriffsbestimmungen:

(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt webbasierte Lern-Apps für den schulischen und privaten Gebrauch zur Verfügung. Die Apps sind browserbasiert und erfordern keine Installation auf dem Endgerät.

(2) Die Nutzung der Lern-Apps ist kostenpflichtig und umfasst den Zugriff auf alle in der jeweiligen Buchung enthaltenen Funktionen, einschließlich Speicherung des Lernfortschritts und ggf. Kursverwaltung für Lehrkräfte.

(3) Die KI-gestützten Lernhilfen sind als optionale Zusatzfunktion implementiert. Ihr Verbrauch wird über das gebuchte KI-Budget (§ 4 Abs. 5) abgerechnet. Ohne ausreichendes KI-Budget bleiben die Lern-Apps in vollem Umfang ohne KI-Funktionen nutzbar.

(4) Der konkrete Funktionsumfang der einzelnen Apps ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website des Anbieters.

§ 3 Vertragsschluss

A. Schulvertrag (B2B)

(1) Der Schulvertrag kommt durch eine formelle Bestellung der Schule oder des Schulträgers und die Bestätigung des Anbieters per E-Mail zustande.

(2) Die Schule benennt eine Kontaktperson (in der Regel eine Lehrkraft), die für die Verwaltung der Klassenlizenzen verantwortlich ist.

(3) Mit Vertragsschluss wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Das AVV-Muster wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Schulvertrags.

B. Eltern-Abo (B2C)

(1) Das Eltern-Abo kommt zustande, wenn der Erziehungsberechtigte:

  1. auf der Eltern-Lande-Seite ein Konto anlegt,
  2. den gewünschten Tarif (monatlich oder jährlich) auswählt,
  3. diese AGB sowie die Datenschutzerklärung durch separates Häkchen ausdrücklich akzeptiert,
  4. seine Aufsichtspflicht über das Kind sowie die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kindes nach Art. 8 DSGVO und § 22 BDSG durch separates Häkchen bestätigt, und
  5. den Bezahlvorgang durch Eingabe einer gültigen Zahlungsmethode beim Zahlungsdienstleister Stripe abschließt.

(2) Mit Klick auf „Kostenpflichtig abschließen" beginnt die 30-tägige Probephase nach § 5 Abs. 1; eine Zahlung für das Abo wird in dieser Zeit nicht ausgelöst.

(3) Pro Eltern-Abo wird genau ein Schüler-Seat aktiviert (1 Abo = 1 Kind). Die parallele oder abwechselnde Nutzung des Seats durch mehrere Kinder ist ausgeschlossen (siehe § 6 Abs. 5).

C. Lehrer-Klasse-Abo

(1) Das Lehrer-Klasse-Abo richtet sich an Lehrkräfte, die für eine konkrete Schulklasse Schüler-Zugänge zur KIM-Suite einrichten möchten. Vertragspartner ist die Lehrkraft als Privatperson; sie schließt den Vertrag im Auftrag ihrer Schule und versichert dem Anbieter im Buchungsvorgang, dass sie zur Nutzung der KIM-Suite im Klassenkontext durch die Schulleitung befugt ist (Befugnis-Versicherung). Einzelheiten und Folgen einer wahrheitswidrigen Versicherung regelt § 13.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Lehrkraft

  1. auf der Lehrer-Lande-Seite ein Konto anlegt,
  2. den gewünschten Tarif (monatlich oder jährlich) sowie die zu betreuende Klasse benennt,
  3. die Befugnis-Versicherung nach Absatz 1 durch separates Häkchen abgibt,
  4. diese AGB sowie die Datenschutzerklärung durch separates Häkchen ausdrücklich akzeptiert,
  5. die Auftragsverarbeitung gemäß § 13 (Auftragsverarbeitung beim Lehrer-Klassen-Abo) im Namen ihrer Schule durch separates Häkchen anerkennt, und
  6. den Bezahlvorgang durch Eingabe einer gültigen Zahlungsmethode beim Zahlungsdienstleister Stripe abschließt.

(3) Mit Klick auf „Kostenpflichtig abschließen" beginnt die 30-tägige Probephase nach § 5 Abs. 1; eine Zahlung für das Abo wird in dieser Zeit nicht ausgelöst.

(4) Die Lehrkraft ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Es gelten die vollen Verbraucherschutzrechte einschließlich des Widerrufsrechts nach § 5 Abs. 2.

(5) Pro Lehrer-Klasse-Abo wird genau eine Klasse angelegt. Lehrkräfte mit mehreren zu betreuenden Klassen schließen entsprechend mehrere voneinander unabhängige Abos. Pro Klasse können beliebig viele Schüler-Seats aktiviert werden; die Pauschal-Gebühr nach § 4 Abs. 3 ist davon unabhängig (siehe § 13 Abs. 1 zur Klassen-Verwaltung).

D. Sonstiger Einzelvertrag

(1) Volljährige Privatpersonen können sich online über die Lern-Apps registrieren. Der Vertrag kommt mit Abschluss des Registrierungsprozesses zustande.

(2) Ist die nutzende Person zwischen 16 und 18 Jahren alt, ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich (§ 110 BGB).

§ 4 Preise und Zahlung

Allgemeines

(1) Alle Preise gegenüber Verbrauchern (Eltern-Abo, sonstiger Einzelvertrag, Lehrer-Klasse-Abo als Privatperson) sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise gegenüber Schulen und Bildungseinrichtungen werden netto angegeben; die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

A. Eltern-Abo

(2) Die Preise für das Eltern-Abo betragen:

Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für die gewählte Vertragsperiode über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Limited, Dublin (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Die erste Zahlung wird nach Ablauf der 30-tägigen Probephase (§ 5) ausgelöst.

B. Lehrer-Klasse-Abo

(3) Die Preise für das Lehrer-Klasse-Abo betragen pauschal pro Klasse:

Die Pauschale wird unabhängig von der Anzahl der aktivierten Schüler-Seats erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für die gewählte Vertragsperiode über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Limited, Dublin (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Die erste Zahlung wird nach Ablauf der 30-tägigen Probephase (§ 5) ausgelöst.

(3a) Probephase und Trial-KI-Guthaben. Mit jedem neu angelegten Lehrer-Klasse-Abo gewährt der Anbieter eine 30-tägige Probephase sowie ein einmaliges KI-Trialguthaben in Höhe von 1,00 € brutto pro Klasse, das während der Probephase verbraucht werden kann. Pro Lehrer-Account dürfen maximal drei Probephasen parallel laufen; weitere Klassen-Anlagen erfordern entweder den Ablauf einer bestehenden Probephase oder die unmittelbare Zahlpflicht ohne erneuten Trial-Bonus. Diese Begrenzung dient dem Schutz vor missbräuchlicher Trial-Häufung.

(3b) KI-Verbrauch separat. Die Pauschale nach Absatz 3 umfasst ausschließlich den App-Zugang. Der Verbrauch der optionalen KI-Funktionen wird über das gesondert gebuchte KI-Budget abgerechnet (§ 4 Abs. 5). Nach Verbrauch des Trial-Guthabens nach Absatz 3a kann die Lehrkraft KI-Budget jederzeit nachladen.

C. Schulvertrag

(4) Die Preise für Schulverträge ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters. Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

D. KI-Budget

(5) Die optionalen KI-Funktionen (§ 2 Abs. 3) werden über ein separat gebuchtes Prepaid-KI-Budget abgerechnet. Der Verbrauchspreis pro KI-Anfrage richtet sich nach den tatsächlichen Kosten beim KI-Anbieter (Anthropic, PBC) zuzüglich eines Aufschlags von 50 % für Bereitstellung, Sicherheit und Support. Die jeweils aktuellen Verbrauchssätze sind im Konto-Bereich des Vertragspartners einsehbar.

(6) Mit Abschluss eines Eltern-Abos wird ein einmaliges KI-Trialguthaben in Höhe von 1,00 € brutto gutgeschrieben, das während der Probephase verbraucht werden kann. Nach Ablauf der Probephase kann der Vertragspartner KI-Budget jederzeit nachladen. Bereits verbrauchtes Budget wird nicht erstattet.

Preisanpassungen

(7) Der Anbieter behält sich Preisanpassungen vor. Preisänderungen werden dem Vertragspartner mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse mitgeteilt. Der Vertragspartner hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Wird der Vertrag nicht gekündigt, gilt ab dem mitgeteilten Zeitpunkt der neue Preis.

§ 5 Probephase, Widerrufsrecht und Aufsichtspflicht

Hinweis: § 5 gilt für das Eltern-Abo, das Lehrer-Klasse-Abo (sofern als Privatperson abgeschlossen) und den sonstigen Einzelvertrag. Für Schulverträge (B2B) gilt § 5 nicht; dort gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

1. Probephase (Trial) — Eltern-Abo und Lehrer-Klasse-Abo

(1) Beim Eltern-Abo gewährt der Anbieter eine 30-tägige Probephase ab Vertragsschluss. Während der Probephase fällt keine Zahlung für das Abo an; das KI-Budget nach § 4 Abs. 6 ist davon unberührt. Wird das Abo während der Probephase gekündigt, endet der Vertrag zum Ende der Probephase ohne Zahlung. Wird der Vertrag nicht gekündigt, geht das Abo nach Ablauf der Probephase automatisch in das gebuchte Monats- bzw. Jahresabo über; die erste Zahlung wird zu diesem Zeitpunkt eingezogen.

(1a) Beim Lehrer-Klasse-Abo gilt Absatz 1 entsprechend, mit der Maßgabe, dass die 30-tägige Probephase je angelegter Klasse separat gewährt wird und gleichzeitig höchstens drei Probephasen pro Lehrer-Account parallel laufen dürfen (§ 4 Abs. 3a). Das einmalige KI-Trialguthaben von 1,00 € brutto pro Klasse (§ 4 Abs. 3a) bleibt vom Verlauf der Probephase unberührt.

2. Widerrufsrecht — Eltern-Abo, sonstiger Einzelvertrag, Lehrer-Klasse-Abo (Privatperson)

(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von der Probephase unberührt. Es kann während der Probephase parallel ausgeübt werden.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

KI-Macht-Lernen GmbH
Frankenstraße 22
71065 Sindelfingen
E-Mail: info@ki-macht-lernen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Da während der 30-tägigen Probephase keine Zahlung für das Abo erfolgt, bezieht sich die Rückzahlung im Regelfall ausschließlich auf nicht verbrauchtes KI-Budget. Verbrauchtes KI-Budget wird im Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen zum Gesamtumfang einbehalten.

(3) Verhältnis Probephase / Widerruf: Innerhalb der Widerrufsfrist (Tag 1 bis 14 ab Vertragsschluss) führt ein Widerruf zur sofortigen Beendigung des Vertrags und zur Rückerstattung etwaiger geleisteter Zahlungen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist und bis zum Ende der Probephase (Tag 15 bis 30) kann der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet werden, ohne dass eine Zahlung für das Abo fällig wird.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
KI-Macht-Lernen GmbH
Frankenstraße 22
71065 Sindelfingen
E-Mail: info@ki-macht-lernen.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

3. Aufsichtspflicht und KI-Hinweise — Eltern-Abo

(4) Mit Abschluss des Eltern-Abos bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass er

(5) Zur technischen Unterstützung der Aufsichtspflicht stellt der Anbieter dem Erziehungsberechtigten einen Eltern-Bereich zur Verfügung, in dem der KI-Chat-Verlauf des Kindes inklusive hochgeladener Dateien einsehbar ist. Das Kind wird beim Start des KI-Chats darauf hingewiesen.

4. Aufsichtspflicht und KI-Hinweise — Lehrer-Klasse-Abo

(6) Mit Abschluss des Lehrer-Klasse-Abos bestätigt die Lehrkraft, dass sie

(7) Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch die Schule (§ 13). Eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten wird vom Anbieter nicht eingeholt; die schulrechtliche Grundlage stellt die Schule sicher.

§ 6 Nutzungsrechte und Pflichten

(1) Der Anbieter räumt dem Vertragspartner für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Lern-Apps im vereinbarten Umfang ein.

(2) Bei Schulverträgen ist die Nutzung auf die im Vertrag genannte Schule und die dort unterrichteten Schülerinnen und Schüler beschränkt.

(3) Bei Eltern-Abos ist die Nutzung auf das vertraglich vereinbarte Kind beschränkt; bei Lehrer-Klasse-Abos auf die im Buchungsvorgang vereinbarten Klassen-Seats.

(4) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte (andere Schulen, Nachhilfeinstitute o. Ä.) ist nicht gestattet.

(5) Doppelnutzungs-Verbot — 1 Seat = 1 Schüler. Jeder Schüler-Seat darf ausschließlich von der einen Schülerin oder dem einen Schüler genutzt werden, für die bzw. den er aktiviert wurde. Eine geteilte oder rotierende Nutzung eines Seats durch mehrere Personen ist untersagt. Bei Verstoß ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Account zu sperren und eine Nachzahlung in Höhe des regulären Seat-Preises pro nachgewiesener zusätzlicher Nutzung zu verlangen.

(6) Klarnamen-Vermeidung. Der Anbieter erhebt aus Datenschutzgründen keine Klarnamen (Vor- und Nachnamen) von Kindern und Schülerinnen / Schülern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, beim Anlegen von Schüler-Seats keine Klarnamen einzutragen, sondern Pseudonyme oder Spitznamen zu verwenden. Eine etwaige Zuordnung von Seat zu Schülerin / Schüler erfolgt allein in der Verantwortung des Vertragspartners (Eltern, Lehrkraft, Schule).

(7) Dem Vertragspartner ist außerdem untersagt:

(8) Der Quellcode der Lern-Apps ist Eigentum der KI-Macht-Lernen GmbH und urheberrechtlich geschützt (siehe IP-Wasserzeichen im Build-Output).

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Lern-Apps von 99 % im Jahresmittel. Eine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht übernommen.

(2) Hiervon ausgenommen sind Zeiten für geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern (Hosting, DNS, Authentifizierungsdienst, Zahlungsdienstleister, KI-Anbieter) oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

(3) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und — soweit möglich — vorab auf der Website angekündigt.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) KI-generierte Inhalte: Die KI-gestützten Lernhilfen dienen als Hilfestellung und Orientierung. Sie stellen keine verbindlichen Fachauskünfte dar. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Inhalte. Insbesondere können KI-generierte Erklärungen fachliche Fehler enthalten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten bzw. der unterrichtenden Lehrkraft.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

(2) Schulvertrag. Die Schule ist datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne der DSGVO; der Anbieter verarbeitet die Daten der Schülerinnen und Schüler im Auftrag der Schule. Anbieter und Schule schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Das AVV-Muster wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

(3) Eltern-Abo, Lehrer-Klasse-Abo (als Privatperson), sonstiger Einzelvertrag. Der Anbieter ist datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten des Vertragspartners und — beim Eltern-Abo — der Daten des Kindes. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) in Verbindung mit Art. 8 DSGVO und § 22 BDSG (Einwilligung der Erziehungsberechtigten beim Eltern-Abo). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird in diesen Fällen nicht geschlossen.

(4) Der Anbieter setzt kein Tracking, keine Analyse-Tools und kein Profiling ein.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Eltern-Abo. Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(1a) Datenaufbewahrung nach Beendigung des Eltern-Abos. Nach Beendigung eines Eltern-Abos werden die Lerndaten des verknüpften Kind-Accounts (Lernfortschritte, KI-Chat-Verläufe, hochgeladene Dateien) für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Beendigungs-Zeitpunkt aufbewahrt, um eine etwaige Reaktivierung des Abos zu ermöglichen. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Daten anonymisiert oder gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Während des Aufbewahrungszeitraums kann das Kind nicht mehr auf seine Daten zugreifen; die Eltern können das Abo jederzeit reaktivieren, womit die Daten wieder zugänglich werden.

(2) Schulvertrag. Laufzeit und Kündigungsmodalitäten richten sich nach den im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen; bei Fehlen einer Vereinbarung gilt eine monatliche Kündigungsfrist zum Monatsende.

(3) Lehrer-Klasse-Abo. Verträge werden auf unbestimmte Zeit pro Klasse geschlossen.

(3a) Datenaufbewahrung nach Beendigung des Lehrer-Klasse-Abos. Nach Beendigung eines Lehrer-Klasse-Abos werden die Lerndaten der zugehörigen Schüler-Seats (Lernfortschritte, KI-Chat-Verläufe, hochgeladene Dateien) für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Beendigungs-Zeitpunkt aufbewahrt, um eine etwaige Reaktivierung der Klasse zu ermöglichen. Nach Ablauf dieser 90 Tage werden die Daten anonymisiert oder gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Während des Aufbewahrungszeitraums können die Schülerinnen und Schüler nicht mehr auf ihre Daten zugreifen; die Lehrkraft kann das Abo jederzeit reaktivieren, womit die Daten wieder zugänglich werden.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann formlos per E-Mail an info@ki-macht-lernen.de oder — bei kostenpflichtigen Abos über Stripe — über das Kunden-Portal des Zahlungsdienstleisters Stripe erfolgen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Nach Beendigung des Vertrags wird der Zugang zum kostenpflichtigen Funktionsumfang gesperrt. Der Vertragspartner kann seine Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende anfordern. Danach werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 11 Änderung der AGB

(1) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB, abrufbar auf der Website des Anbieters.

(2) Wesentliche Änderungen werden auf der Website kenntlich gemacht und Bestandskunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse mitgeteilt.

(3) Der Vertragspartner hat im Falle wesentlicher Änderungen das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, gelten die geänderten AGB ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.

(4) Pro-rata-Erstattung beim Lehrer-Klasse-Abo. Macht die Lehrkraft beim Lehrer-Klasse-Abo (insbesondere im Jahresabo) von ihrem Sonderkündigungsrecht nach Absatz 3 Gebrauch, erstattet der Anbieter den auf den nicht in Anspruch genommenen Restzeitraum entfallenden Anteil der bereits geleisteten Vorausvergütung anteilig (pro rata) zurück. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der geänderten AGB und dem regulären Ende der laufenden Vertragsperiode. Bereits verbrauchtes KI-Budget (§ 4 Abs. 5) wird nicht erstattet.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für Verbraucher gilt: Die Wahl des deutschen Rechts führt nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).

(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Schulverträgen (B2B) ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13 Auftragsverarbeitung beim Lehrer-Klassen-Abo

Hinweis: § 13 gilt ausschließlich für das Lehrer-Klasse-Abo. Beim Lehrer-Klasse-Abo handelt die Lehrkraft im Auftrag ihrer Schule; die Schule ist datenschutzrechtlich Verantwortliche für die Daten ihrer Schülerinnen und Schüler, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Dieser § 13 stellt zusammen mit den im Buchungsvorgang abgefragten Angaben den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) dar.

Klassen-Verwaltung und Einladungslink

(1) Mit Anlage einer Klasse erhält die Lehrkraft

(2) Die Lehrkraft ist verpflichtet, den Klassen-Einladungslink ausschließlich an die Schülerinnen und Schüler der konkreten Klasse weiterzugeben, für die das Abo abgeschlossen wurde. Eine Weitergabe an andere Klassen, andere Schulen, externe Nachhilfeinstitute, soziale Netzwerke oder beliebig zugängliche Plattformen ist untersagt.

(3) Schülerinnen und Schüler geben ihre eigene E-Mail-Adresse beim ersten Klick auf den Einladungslink selbst ein. Die Lehrkraft übergibt dem Anbieter keine Klarnamen, E-Mail-Adressen oder sonstige personenbezogenen Daten ihrer Schülerinnen und Schüler vorab. Damit bleibt die Datenerhebung minimal und erfolgt direkt zwischen der Schülerin oder dem Schüler und dem Anbieter.

Befugnis-Versicherung der Lehrkraft

(4) Mit Abschluss eines Lehrer-Klasse-Abos versichert die Lehrkraft dem Anbieter, dass sie nach den schul-internen Regelungen ihrer Schule befugt ist, eine externe Lernplattform wie die KIM-Suite im Klassenkontext einzusetzen, und dass die Schule die hierfür erforderlichen schulrechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sicherstellt.

(5) Erweist sich die Versicherung nach Absatz 4 als wahrheitswidrig, ist die Lehrkraft dem Anbieter gegenüber zum Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden verpflichtet, einschließlich etwaiger Bußgelder nach Art. 83 DSGVO und Aufwendungen für die Bearbeitung schulischer oder aufsichtsbehördlicher Anfragen. Der Anbieter ist berechtigt, das betroffene Abo mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen (§ 10 Abs. 5).

Schul-seitiger Widerruf der Befugnis

(6) Widerruft die Schule der Lehrkraft die Befugnis zur Nutzung der KIM-Suite im Klassenkontext (z. B. durch Schulleitung oder Datenschutzbeauftragte der Schule), kann sich die Schule unmittelbar an den Anbieter wenden. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, das betroffene Lehrer-Klasse-Abo mit sofortiger Wirkung zu beenden. Es gilt die Datenaufbewahrungsfrist nach § 10 Abs. 3a; eine bereits geleistete Vorausvergütung wird der Lehrkraft pro rata für den nicht in Anspruch genommenen Restzeitraum erstattet.

Schul-Wechsel der Lehrkraft

(7) Wechselt die Lehrkraft an eine andere Schule, ist eine Übertragung des laufenden Lehrer-Klasse-Abos einschließlich der Schüler-Seats nicht möglich. Die bestehende Klasse ist zu beenden (§ 10 Abs. 3 / 3a); an der neuen Schule kann die Lehrkraft ein neues Lehrer-Klasse-Abo abschließen, das eine neue Befugnis-Versicherung (Absatz 4) und ein neues Klassen-Onboarding voraussetzt.

Rechte der Schule gegenüber dem Anbieter

(8) Die Schule kann jederzeit Auskunft über die im Rahmen des Lehrer-Klasse-Abos verarbeiteten Schülerdaten verlangen, die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie die Datenübertragbarkeit ausüben (Art. 15 ff. DSGVO). Anfragen sind an datenschutz@ki-macht-lernen.de zu richten; der Anbieter prüft die Berechtigung der anfragenden Person und antwortet innerhalb der gesetzlichen Fristen.

(9) Eine ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil der Datenschutzerklärung und wird der Schule auf Verlangen separat zur Verfügung gestellt.

Stand: 9. Mai 2026